Gewaltschutzkurs-Frauen/docs/06_entscheidungen/ADR-004_GEGENWEHR_EVIDENZ_UND_KEINE_SCHULDZUWEISUNG.md

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# ADR-004 - Gegenwehr evidenzbasiert vermitteln, ohne Schuldzuweisung
## Kontext
Der Mythos, Nicht-Wehren verbessere grundsätzlich die Überlebenschance bei Vergewaltigung, widerspricht der Forschungslage. Gleichzeitig darf die Wirksamkeit von Gegenwehr nicht in eine moralische Pflicht umschlagen.
## Entscheidung
Kursbotschaft:
> Aktive verbale, körperliche und fluchtbezogene Gegenwehr erhöht nach der Forschung die Chance, dass eine Vergewaltigung nicht vollendet wird. Daraus folgt keine Pflicht zur Gegenwehr und keine Schuldzuweisung bei Nicht-Gegenwehr.
## Konsequenzen
- Gegenwehr wird ermutigt und praktisch vorbereitet.
- Erstarren, Beschwichtigen, verzögerte Reaktion oder Nicht-Handeln sind keine Zustimmung und kein Versagen.
- Die Botschaft wird in E3 eingeführt und vor hohen sexualisierten Zwangslagen erneut aufgegriffen.